Hier die wichtigsten Prinzipien unserer Arbeit:
Unabhängigkeit unserer Leistungen von kommerziellen Liefer- und Dienstleistungsinteressen
Dritter wahren,
Jahrzehntelange Erfahrungen nutzen,
Modernste Messtechnik einsetzen,
Neue Erkenntnisse sinnvoll anwenden,
Eigene Erkenntnisse und Erfahrungen durch Veröffentlichungen, Mitarbeit
an neuen Regelwerken und durch Vorlesungen an Studenten weitergeben,
Architektur, Ästhetik und Akustik in Einklang bringen,
Anforderungen an den Schallschutz und die Raumakustik raum- und nutzungsbezogen
bestimmen,
Nicht an überholten Normen, Vorschriften und Denkweisen festhalten,
Unnötige Aufwendungen für den Schallschutz vermeiden,
Notwendigkeit, Angemessenheit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit gegeneinander
abwägen.
Mit historischen Bausubstanzen behutsam umgehen.
Vorher beraten zu können, statt hinterher begutachten zu müssen
(was durch uns leider nicht beeinflusst werden kann).
Worauf kommt es an ?
Den Akustiker rechtzeitig einzuschalten.
Wenn der Akustikberater bereits Einfluß auf die Rohbaukonstruktion
eines Gebäudes oder auf die Form eines anspruchsvollen Auditoriums
nehmen kann, so ist dies bereits der erste bedeutende Schritt zum akustischen
Erfolg. Ist der Bau aber schon weit fortgeschritten, kann er, was leider
oft vorkommt, nur noch durch Messungen feststellen, was man besser und häufig
auch preiswerter hätte bauen können.
Schalltechnisch richtig zu bauen,
auch dann, wenn dies im Gegensatz zu einschlägigen Schallschutz-Normen
stehen sollte. Normung ist notwendig, sie sollte aber niemals das Denken
ersetzen !
Die Komplexität der Bauakustik zu erkennen.
Die Beratung durch langjährig erfahrene Akustiker kann nicht durch
Firmenprospekte, Labor-Prüfungszeugnisse, zweifelhafte Gewährleistungen
und rechnerische Nachweise des Schallschutzes (sogen. Abhakakustik) ersetzt
werden, die lediglich dem Zweck dienen, grobe Planungsfehler bei einfachen
Standardsituationen zu vermeiden. Dies ist bei einfachen Massivbauten möglich
und akzeptabel, nicht jedoch bei leichten Innenausbauten und Fassaden sowie
bei umfangreichen Anlagen der Technischen Ausrüstung, die eine enge
Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachplaner erfordern.
Ein echter Schallschutz-Nachweis muß auch die Qualität
der Bauausführung erfassen, was bekanntlich nur messtechnisch durch
Güteprüfungen möglich ist.
Auch wird zuweilen auf Beratungen durch unabhängige Akustik-Ingenieure
ganz verzichtet, um ggf. dann durch Messungen einer Schallschutz-Prüfstelle
festgestellte Akustikschäden den Ausbaugewerken anzulasten, denen es
nur selten gelingt, von ihnen nicht zu verantwortende Planungsmängel
nachzuweisen, auch weil sie mitunter längst insolvent sind. Unzulässig
hohe Nebenweg- oder Flankenübertragungen, Körperschallbrücken,
Trockenputze, fehlende Schallabsorption u.ä. sind nur einige Mängel,
die schwer zu beheben sind.
Auch an das akustische Wohlbefinden derjenigen zu denken,
die künftig in dem entstehenden Gebäude wohnen oder arbeiten werden.
Nach unseren Erfahrungen wird die Raumakustik gegenüber der Bauakustik
all zu oft stiefmütterlich behandelt, besonders in Bürogebäuden.
Klagen über die "Lärmigkeit" in Büros sind genauso
häufig wie die über eine mangelhafte Schalldämmung zum Nachbarraum.
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