Neben der AKUSTIK-INGENIEURBÜRO MOLL
GMBH
existieren das
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR BAU- UND RAUMAKUSTIK
Prof. Wolfgang Moll, Beratender Ingenieur VBI - Sachverständiger für
Bau- und Raumakustik
sowie das Büro JURAKUSTIK®
unter gleicher Adresse und Telefonnummer.
Unter dem Begriff JURAKUSTIK®
werden spezielle Bauakustik-Dienstleistungen für Juristen erbracht, z.B. fachlich richtige
Formulierung von Beweisanträgen, Prüfungen von Verträgen mit bauakustischen Inhalten,
Chancenabwägungen im Vorfeld beabsichtigter Beweisverfahren etc.
Das SV-Büro erstellt Sachverständigen-Gutachten
in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten, vorwiegend
in bisher mehr als 500 bauakustischen Schadensfällen. Es stützt
sich dabei i.d.R. auf die Ergebnisse der Messungen unseres Ingenieurbüros.
Zur näheren Information verweisen wir auf Folgendes:
Sachverständigen-Gutachten zu Fragen des Schallschutzes können
im Regelfall nur auf der Grundlage von Ergebnissen schalltechnischer Messungen
erstattet werden. Sie reichen von einfachen Schallpegelmessungen über
die Messung der Schalldämmung von Bauteilen bis hin zu aufwändigen
Diagnosemessungen. Voraussetzungen hierzu sind:
das Vorhandensein der entsprechenden technischen Ausrüstungen (Mess-,
Registrier- und Analysiergeräte für den baulichen Schallschutz
incl. Zubehör sowie EDV-Soft- und Hardware), die einen hohen materiellen
Wert darstellen.
die regelmäßige Teilnahme an Schallschutz-Vergleichsmessungen
im Staatlichen Materialprüfungsamt NRW in Dortmund mit ausreichenden
Ergebnissen, die wiederum die Voraussetzung sind für
die Eintragung in das "Verzeichnis sachverständiger Prüfstellen
für die Durchführung von Güteprüfungen nach DIN 4109",
geführt vom Verband der Materialprüfungsämter e.V. (VMPA).
Diese Eintragung (die amtliche Anerkennung) ist eine zwingende Voraussetzung
für Messungen im Rahmen bauaufsichtlicher Abnahmen oder Zulassungen.
Sie muß erst recht für Messungen gelten, die Grundlage von
Sachverständigengutachten und damit i.d.R. auch von gerichtlichen
Entscheidungen sind.
Anschaffung, Betrieb, Unterhaltung, Reparatur und Eichung der Geräte,
die Beschäftigung qualifizierter Messingenieure und die Teilnahme an den Vergleichsmessungen zur Erhaltung
der Zulassung sind zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden, die mit
den Prüfgebühren für die Messungen gedeckt werden müssen.
Diese Prüfgebühren entsprechen denen staatlicher Prüfstellen
bzw. liegen noch darunter.
Die AKUSTIK-INGENIEURBÜRO MOLL GmbH erfüllt die in 1.1 bis 1.3
genannten Voraussetzungen. Die GmbH und das Sachverständigenbüro
sind zwei wirtschaftlich und steuerlich voneinander getrennte unabhängige
Büros. Die von der Prüfstelle (GmbH) für das SV-Büro
erbrachten Messungen werden diesem mit den üblichen Prüfgebühren
in Rechnung gestellt und vom SV-Büro zusammen mit der SV-Vergütung
als Fremdkosten geltend gemacht.
Die Beauftragung einer fremden Prüfstelle im Rahmen der eigenen SV-Tätigkeit
ist zwar möglich, führt aber nicht zu Kosteneinsparungen, da
auch diese Messungen zu vergüten sind. Im übrigen wäre
die Beauftragung einer fremden Prüfstelle nicht mit der Eigenverantwortlichkeit
des Sachverständigen für die Richtigkeit aller von ihm getroffenen
Feststellungen vereinbar.
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